- Finanzierungsregel
- I. Begriff:Bilanzstrukturnorm, die auf die Liquiditätssicherung abstellt (⇡ Liquidität). Die F. stellt eine Sollvorschrift bez. der Zusammensetzung des Kapitals dar.II. Arten:1. Vertikale F. (Kapitalstrukturregel): Bezieht sich auf die Zusammensetzung des Kapitals; keine Beziehung zur Verwendung der finanziellen Mittel (Sollvorschrift bez. des Verschuldungsgrades).- 2. Horizontale F.: Bezieht sich auf Kapital- und Vermögensstruktur: a) Goldene F.: Fristen zwischen Kapitalbeschaffung und -rückzahlung einerseits und Kapitalverwendung andererseits sollen sich entsprechen.- b) Goldene Bilanzregel: Die Forderung nach Fristenkongruenz zwischen Kapital und Vermögen wird mit der Forderung nach der Verwendung bestimmter Finanzierungsarten verbunden.III. Beurteilung:Der F. liegt die Vorstellung zugrunde, ihre Einhaltung gewährleiste die Liquidität des Unternehmens. Die zukünftige Liquidität wird nicht von der Vermögens- und/oder Kapitalstruktur, sondern von der Qualität künftiger Einzahlungen bestimmt. F. sind wenig geeignet, die Finanzierung eines Unternehmens zu beurteilen.
Lexikon der Economics. 2013.